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Fortgeschrittene elektronische Signaturen und Siegel

Die fortgeschrittene elektronische Signatur basiert auf einem personenbezogenen Softwarezertifikat, welches von einer vertrauenswürdigen Instanz (Trustcenter) ausgestellt wird. Nach Überprüfung der persönlichen Daten des Antragstellers (Name, Adresse, Telefon-Nr., E-Mail-Adresse, Ausweiskopie) erfolgt die Freischaltung der fortgeschrittenen Signatur im Verzeichnisdienst des Trustcenters.

Bei der fortgeschrittenen Signatur muss der Signaturschlüssel folgende Anforderungen erfüllen:

  • ausschließlich dem Signaturschlüssel-Inhaber zugeordnet sein,
  • die Identifizierung des Signaturschlüssel-Inhabers ermöglichen,
  • mit Mitteln erzeugt werden, die der Signaturschlüssel-Inhaber unter seiner alleinigen Kontrolle halten kann, und
  • bei Signierung von Daten sicherstellen, dass eine nachträgliche Veränderung der Daten erkannt werden kann

Anders als die fortgeschrittene elektronische Signatur, die immer an eine natürliche Person (Identität) gebunden ist, bürgt das elektronische Siegel für die Authenzität einer Organisation. Der wesentliche Unterschied ist die Zuordnung zu einer juristischen anstatt einer natürlichen Person.

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