Brandenburg vereinfacht öffentliche Vergaben – höhere Wertgrenzen ab Juni 2025

20. Juni 2025 von subreport
Ab dem 17. Juni 2025 gelten in Brandenburg neue Wertgrenzen für öffentliche Aufträge. Mit dieser Maßnahme will die Landesregierung Verfahren entbürokratisieren und den Mittelstand stärken. Die geänderten Wertgrenzen im Überblick:
Vergabeart / Bereich | Bisherige Wertgrenze | Neue Wertgrenze (ab 17.06.2025) |
---|---|---|
Freihändige Vergabe von Bauleistungen | 100.000 € | 1.000.000 € |
Direktauftrag (Bau-, Liefer- und Dienstleistungen) | 1.000 € | 100.000 € |
Verhandlungsvergabe / beschränkte Ausschreibung | Nur eingeschränkt möglich | Zulässig bis 221.000 € (EU-Schwellenwert) |
Veröffentlichungspflicht auf Vergabemarktplatz | 10.000 € | 100.000 € |
Die Änderungen basieren auf neuen Verwaltungsvorschriften zu § 55 der Landeshaushaltsordnung. Sie sollen Vergabestellen entlasten und kleineren Unternehmen den Zugang zu öffentlichen Aufträgen erleichtern.
Kategorie
Vergaberecht
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