Bundestag: Erste Lesung zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge

Der Bundestag hat am 9. Oktober 2025 in erster Lesung über zwei Gesetzentwürfe der Bundesregierung zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge beraten. Ziel beider Vorhaben ist es, Vergabeverfahren zu vereinfachen, zu digitalisieren und schneller zu gestalten. Nach der Debatte wurden die Entwürfe zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen, federführend an den Ausschuss für Wirtschaft und Energie.
Vergabebeschleunigungsgesetz: Mehr Tempo und weniger Bürokratie
Mit dem Gesetz zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge (Drucksache 21/1934) will die Bundesregierung das öffentliche Auftragswesen grundlegend modernisieren. Die Verfahren sollen einfacher, flexibler und digitaler werden, um schneller auf Herausforderungen wie Infrastruktur, Digitalisierung und Wettbewerbsfähigkeit reagieren zu können.
Zentrale Punkte des Entwurfs sind die Erhöhung der Wertgrenze für Direktaufträge des Bundes auf 50.000 Euro, die Reduzierung von Nachweis- und Dokumentationspflichten sowie eine Beschleunigung von Nachprüfungsverfahren. Außerdem sind spezifische Maßnahmen für mittelständische sowie junge und innovative Unternehmen vorgesehen, um deren Beteiligung an Ausschreibungen zu erleichtern.
Da der europarechtliche Rahmen nur begrenzten Spielraum lässt, plant die Bundesregierung, sich auch auf EU-Ebene für eine Reform der Vergaberichtlinien einzusetzen. Unterhalb der europäischen Schwellenwerte soll gemeinsam mit den Ländern eine neue Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) erarbeitet werden. Ziel ist eine weitgehende Vereinheitlichung der Regelungen und damit ein spürbarer Bürokratieabbau.
Überblick über die geplanten Änderungen
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Direktaufträge bis 50.000 € (ohne Umsatzsteuer) werden bundesweit möglich – ohne förmliches Vergabeverfahren.
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Schwellen- und Wertgrenzen sollen vereinheitlicht werden, damit Unternehmen überall mit denselben Regeln rechnen können.
Das Gesetz will gleich mehrere zentrale Vorschriften überarbeiten – allen voran das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und die Vergabeverordnung (VgV).
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§ 97 GWB: Mittelstandsinteressen müssen stärker berücksichtigt werden, Teillose und Fachlose bleiben Standard.
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§ 103 GWB: Der Begriff des öffentlichen Auftrags wird präzisiert – „entgeltlich“ soll künftig ausdrücklich rechtsverbindlich und einklagbar heißen.
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§ 122 GWB: Eigenerklärungen sollen künftig oft ausreichen; umfangreiche Nachweise sind nur noch bei aussichtsreichen Bietern nötig.
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§ 114 GWB: Einführung des neuen „Datenservice Öffentlicher Einkauf“ als zentrale Plattform für alle Ausschreibungen.
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VgV-Neu: Elektronische Kommunikation, klarere Zahlungsfristen (30 Tage) und weniger Begründungspflichten.
Schnellere Beschaffung für die Bundeswehr
Der zweite Gesetzentwurf, das Gesetz zur beschleunigten Planung und Beschaffung für die Bundeswehr (Drucksache 21/1931), reagiert auf die veränderte sicherheitspolitische Lage. Um den gestiegenen Bedarf an Liefer-, Bau- und Dienstleistungen für die Bundeswehr schneller decken zu können, sollen Genehmigungs- und Vergabeverfahren im Geschäftsbereich des Verteidigungsministeriums deutlich vereinfacht werden.
Die Regierung betont, dass dabei den Anforderungen des Schutzes und Geheimschutzes militärischer Anlagen besondere Bedeutung zukommt. Durch die neuen Regelungen sollen die Vergabe öffentlicher Aufträge und der Bau verteidigungswichtiger Anlagen künftig schneller erfolgen können als bisher. Zudem sollen die Zusammenarbeit in der Europäischen Union sowie gemeinsame Beschaffungen mit Partnerstaaten gestärkt werden.
Ausblick
Beide Gesetzentwürfe verfolgen das Ziel, staatliche Verfahren zu beschleunigen und die öffentliche Beschaffung effizienter zu gestalten. Ob die geplanten Maßnahmen in der Praxis tatsächlich zu einer spürbaren Entlastung führen, bleibt jedoch abzuwarten. Die Beratungen in den Ausschüssen werden zeigen, in welchem Umfang die geplanten Vereinfachungen umgesetzt werden können – und ob das Vergaberecht am Ende tatsächlich schneller, moderner und weniger bürokratisch wird.
Die Gesetzesentwürfe finden Sie hier: Gesetz zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge, Gesetz zur beschleunigten Planung und Beschaffung für die Bundeswehr
Quelle: Bundestag