Bundestag beschließt erstes Bundes-Tariftreuegesetz

Der Bundestag hat am 26. Februar 2026 das erste Bundes-Tariftreuegesetz beschlossen. Künftig müssen Unternehmen, die öffentliche Aufträge des Bundes ausführen, ihren Beschäftigten tarifvertragliche oder vergleichbare Arbeitsbedingungen gewähren. Ziel ist es, Lohndumping zu verhindern und tarifgebundene Betriebe im Wettbewerb zu stärken.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung wurde mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD sowie Bündnis 90/Die Grünen angenommen. Die Linke enthielt sich, die AfD stimmte dagegen.
Investitionen mit sozialen Standards verknüpft
SPD-Fraktionsvize Dagmar Schmidt verwies auf die geplanten 500 Milliarden Euro für die Modernisierung des Landes. Diese Investitionen sollten mit „anständigen Löhnen und guten Arbeitsbedingungen“ verbunden werden. Ohne Tarifvertrag verdienten Beschäftigte im Schnitt elf Prozent weniger und arbeiteten länger. Das Gesetz schütze daher faire Unternehmen vor Konkurrenz durch Dumpinglöhne.
Schwellenwerte und Ausnahmen
Das Gesetz greift grundsätzlich ab einem Auftragsvolumen von 50.000 Euro (ohne Umsatzsteuer), in bestimmten Fällen erst ab 100.000 Euro. Ausgenommen sind Lieferleistungen – etwa Fahrzeuge oder Material – sowie Aufträge der Bundeswehr. Unternehmen müssen nicht zwingend tarifgebunden sein, aber die vom Bundesarbeitsministerium festgelegten Standards erfüllen. Ein Zertifizierungsverfahren, unter anderem über das System der Rentenversicherung, soll die Einhaltung nachweisen.
Kritik von mehreren Seiten
Die Union betonte, nicht tarifgebundene Unternehmen seien nicht automatisch schlechtere Arbeitgeber. Man werde auf eine rechtssichere und möglichst unbürokratische Umsetzung achten.
Die Grünen unterstützten das Gesetz grundsätzlich, kritisierten jedoch die zahlreichen Ausnahmen. Die Linke sprach von einem „löchrigen“ Gesetz und bemängelte insbesondere die 50.000-Euro-Schwelle sowie die Ausnahmen für Lieferleistungen und Bundeswehr.
Die AfD lehnte das Gesetz als „Tarifanwendungszwang“ ab und warnte vor zusätzlicher Bürokratie, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen.
Mit dem Tariftreuegesetz verbindet die Bundesregierung ihre milliardenschweren Investitionen künftig stärker mit sozialen Mindeststandards – ob es die Tarifbindung spürbar erhöht, wird sich in der Praxis zeigen.
Quelle: Deutscher Bundestag

