Bundestariftreuegesetz (BTTG): Neue Vorgaben ab 1. Mai 2026 für öffentliche Aufträge

Ab dem 1. Mai 2026 gilt in Deutschland das Bundestariftreuegesetz (BTTG). Erstmals verknüpft der Bund die Vergabe öffentlicher Aufträge verbindlich mit der Einhaltung tariflicher Arbeitsbedingungen. Ziel ist es, faire Wettbewerbsbedingungen zu sichern und Beschäftigte besser vor unangemessener Bezahlung zu schützen.
Worum es im Kern geht
Das Gesetz verpflichtet Unternehmen bei öffentlichen Bau- und Dienstleistungsaufträgen sowie bei Konzessionen des Bundes ab einem Auftragswert von 50.000 Euro (netto), die jeweils geltenden Tarifverträge einzuhalten. Lieferaufträge fallen nicht unter diese Regelung.
Damit soll verhindert werden, dass sich Unternehmen durch niedrige Löhne Wettbewerbsvorteile verschaffen. Gleichzeitig richtet sich das Gesetz gegen unfaire Praktiken wie Lohndumping und stärkt die Kontrolle der Arbeitsbedingungen.
Nachweispflichten für Unternehmen
Tarifgebundene Unternehmen können ihre Bindung in der Regel einfach nachweisen, etwa durch eine Bestätigung des zuständigen Arbeitgeberverbands.
Nicht tarifgebundene Betriebe sowie Nachunternehmer müssen hingegen belegen, dass sie die geltenden Mindestarbeitsbedingungen einhalten – zum Beispiel durch Lohnabrechnungen oder Arbeitszeitnachweise. Alternativ kann ein Zertifikat einer Präqualifizierungsstelle ausreichen.
Kontrollen und Konsequenzen bei Verstößen
Die Einhaltung wird durch eine Prüfstelle überwacht. Bei Verstößen drohen unter anderem Vertragsstrafen, Vertragskündigung, Ausschluss von Vergabeverfahren für bis zu drei Jahre sowie ein Eintrag ins Wettbewerbsregister.
Praktische Bedeutung
Für Unternehmen, die bundesweit tätig sind, bleibt die Rechtslage komplex: Die bestehenden Tariftreue- und Vergabegesetze der Bundesländer gelten weiterhin parallel, mit Ausnahme von Bayern und Sachsen, wo es solche Regelungen bislang nicht gibt. Dadurch können je nach Einsatzort unterschiedliche Anforderungen bestehen.
Für Beschäftigte bedeutet das Gesetz einen stärkeren Schutz vor Lohndumping und verbesserte Kontrollmechanismen. Arbeitgeber müssen sich hingegen auf erweiterte Nachweis- und Dokumentationspflichten einstellen – insbesondere bei der Zusammenarbeit mit Nachunternehmern.
Inkrafttreten: 1. Mai 2026
Rechtsgrundlage: BTTG vom 27.04.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 119)
Quelle: Bundesgesetzblatt

