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Neue EU-Schwellenwerte für 2026/2027: Leichte Absenkung bei öffentlichen Aufträgen 


13. November 2025 von subreport

Die Europäische Kommission hat mit der Delegierten Verordnung (EU) 2025/2152 vom 22. Oktober 2025 die neuen EU-Schwellenwerte für öffentliche Auftragsvergaben bekanntgegeben. Sie gelten ab dem 1. Januar 2026 bis 31. Dezember 2027 und legen fest, ab welchen Beträgen Vergaben nach EU-Vergaberecht durchzuführen sind. 

Die Anpassung erfolgt turnusmäßig alle zwei Jahre, um Wechselkursschwankungen im Rahmen des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA) auszugleichen. Ergebnis: eine leichte Absenkung der Schwellenwerte in fast allen Bereichen. 

Neue und bisherige EU-Schwellenwerte (netto, ohne USt.) 

Auftraggeber / Bereich  2024–2025 (bisher)  2026–2027 (neu) 
Öffentliche Auftraggeber     
– Bauaufträge  5.538.000 EUR  5.404.000 EUR 
– Liefer- und Dienstleistungsaufträge  221.000 EUR  216.000 EUR 
Sektorenauftraggeber (Energie, Wasser, Verkehr)     
– Bauaufträge  5.538.000 EUR  5.404.000 EUR 
– Liefer- und Dienstleistungsaufträge  443.000 EUR  432.000 EUR 
Konzessionen (Bau- & Dienstleistungskonzessionen)  5.538.000 EUR  5.404.000 EUR 
Soziale und besondere Dienstleistungen     
– Öffentliche Auftraggeber  750.000 EUR  750.000 EUR 
– Sektorenauftraggeber  1.000.000 EUR  1.000.000 EUR 

Bedeutung für die Praxis 

Durch die Absenkung werden künftig mehr Aufträge unter das EU-Vergaberecht fallen. Öffentliche Auftraggeber sollten daher ihre internen Schwellenwertlisten und Vergaberichtlinien rechtzeitig anpassen. 

Rechtsgrundlagen (Amtsblatt der EU) 

Die einzelnen Verordnungen sind im Amtsblatt der Europäischen Union abrufbar:  

>> Konzessionen (2014/23/EU): Verordnung (EU) 2025/2151
>> Klassische Richtlinie (2014/24/EU): Verordnung (EU) 2025/2152
>> Sektorenrichtlinie (2014/25/EU): 
Verordnung (EU) 2025/2150 

Kategorie

Allgemein, eVergabe, subreport, subreport ELViS, Vergaberecht, Vergaberechtsreform

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