Sachsen-Anhalt: Neue Wertgrenzen in Kraft getreten

Am 06. Dezember 2024 hat das Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt eine Verordnung über die Auftragsvergabe nach der Unterschwellenvergabeordnung und der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen veröffentlicht. Ziel dieser Auftragswerteverordnung (AwVO) ist es, durch höhere Wertgrenzen die Beschaffungsvorgänge zu erleichtern und zu beschleunigen.
Wertgrenzen für Liefer- und Dienstleistungen
Für Liefer- und Dienstleistungen gelten die folgenden Grenzen:
Vergabeart | Maximaler Auftragswert (ohne Umsatzsteuer) |
---|---|
Beschränkte Ausschreibung/Verhandlungsvergabe (mit und ohne Teilnahmewettbewerb) | bis 100.000 € |
Direktvergabe | bis 15.000 € |
Wichtig: Bei der Direktvergabe sind die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu beachten.
Wertgrenzen für Bauleistungen
Für Bauleistungen sind folgende Wertgrenzen relevant:
Vergabeart | Maximaler Auftragswert (ohne Umsatzsteuer) |
---|---|
Beschränkte Ausschreibung (mit und ohne Teilnahmewettbewerb) | bis 1.000.000 € |
Freihändige Vergabe | bis 150.000 € |
Direktvergabe | bis 20.000 € |
Zusätzliche Regelung: Ab einem Auftragswert von 20.000 € (ohne Umsatzsteuer) müssen mindestens drei Bieter zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.
Wertgrenzen für freiberufliche Leistungen
Für freiberufliche Leistungen ist folgende Wertgrenze definiert:
Vergabeart | Maximaler Auftragswert (ohne Umsatzsteuer) |
---|---|
Direktvergabe | bis 80.000 € |
Auch hier gelten die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit.
Quelle: Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt