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Sachsen-Anhalt: Neue Wertgrenzen in Kraft getreten


14. Januar 2025 von subreport

Am 06. Dezember 2024 hat das Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt eine Verordnung über die Auftragsvergabe nach der Unterschwellenvergabeordnung und der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen veröffentlicht. Ziel dieser Auftragswerteverordnung (AwVO) ist es, durch höhere Wertgrenzen die Beschaffungsvorgänge zu erleichtern und zu beschleunigen.

Wertgrenzen für Liefer- und Dienstleistungen

Für Liefer- und Dienstleistungen gelten die folgenden Grenzen:

Vergabeart Maximaler Auftragswert (ohne Umsatzsteuer)
Beschränkte Ausschreibung/Verhandlungsvergabe (mit und ohne Teilnahmewettbewerb) bis 100.000 €
Direktvergabe bis 15.000 €

Wichtig: Bei der Direktvergabe sind die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu beachten.

Wertgrenzen für Bauleistungen

Für Bauleistungen sind folgende Wertgrenzen relevant:

Vergabeart Maximaler Auftragswert (ohne Umsatzsteuer)
Beschränkte Ausschreibung (mit und ohne Teilnahmewettbewerb) bis 1.000.000 €
Freihändige Vergabe bis 150.000 €
Direktvergabe bis 20.000 €

Zusätzliche Regelung: Ab einem Auftragswert von 20.000 € (ohne Umsatzsteuer) müssen mindestens drei Bieter zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.

Wertgrenzen für freiberufliche Leistungen

Für freiberufliche Leistungen ist folgende Wertgrenze definiert:

Vergabeart Maximaler Auftragswert (ohne Umsatzsteuer)
Direktvergabe bis 80.000 €

Auch hier gelten die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit.

 

Quelle: Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt

 

Kategorie

Vergaberecht

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