Überarbeitete VergabeVwV tritt heute in Baden-Württemberg in Kraft
1. April 2019 von subreport
In Baden-Württemberg wurde die Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über die Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich (VergabeVwV) überarbeitet.
Zum 1. April tritt diese in Kraft. Die UVgO wird dort zur Anwendung empfohlen; es gibt keine zwingende eVergabe.
Die VergabeVwV ist explizit an die kommunalen Auftraggeber gerichtet und ist zu unterscheiden von den Beschaffungsunterlagen für Landesbehörden, die bereits am 01.10.2018 in Kraft getreten sind.
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Vergaberecht
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