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Überarbeitete VergabeVwV tritt heute in Baden-Württemberg in Kraft


1. April 2019 von subreport

In Baden-Württemberg wurde die Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über die Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich (VergabeVwV) überarbeitet.

Zum 1. April tritt diese in Kraft. Die UVgO wird dort zur Anwendung empfohlen; es gibt keine zwingende eVergabe.

Die VergabeVwV ist explizit an die kommunalen Auftraggeber gerichtet und ist zu unterscheiden von den Beschaffungsunterlagen für Landesbehörden, die bereits am 01.10.2018 in Kraft getreten sind.

 

 

 

 

Kategorie

Vergaberecht

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