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Verdingungsordnung

Regelwerk über die Ausschreibung und Vergabe von öffentlichen Aufträgen in drei Formen: VOB (A und B)VOL und VOF. Sie werden von den nichtstaatlichen Verdingungsausschüssen erarbeitet und verabschiedet, die sich aus Vertretern von Bund, Ländern, Gemeinden, kommunalen Spitzenverbänden, Wirtschaftsverbänden und Gewerkschaften zusammensetzen.

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