Bundestag berät über Gesetzentwürfe zur Beschleunigung öffentlicher Vergaben

Am Freitag, den 10. Oktober 2025, ab 12:30 Uhr, debattiert der Deutsche Bundestag in erster Lesung über zwei Gesetzentwürfe der Bundesregierung, die die Vergabe öffentlicher Aufträge beschleunigen sollen. Ziel ist es, staatliche Verfahren zu vereinfachen und schneller zu gestalten – etwa beim Infrastrukturausbau, der Digitalisierung oder der Ausstattung der Bundeswehr.
Erster Gesetzentwurf: Vergabebeschleunigungsgesetz
Mit dem Gesetzentwurf „zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge“ (21/1934) will die Bundesregierung die öffentliche Beschaffung einfacher, schneller und flexibler machen. Angesichts großer wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Herausforderungen – von der Wettbewerbsfähigkeit über Infrastruktur bis zur Digitalisierung – sollen nationale Vergaberegeln an europarechtliche Vorgaben angepasst werden.
Da der europäische Rechtsrahmen nur begrenzten Spielraum lässt, setzt sich die Bundesregierung auch auf EU-Ebene für eine grundlegende Reform der Vergaberichtlinien ein. Unterhalb der europäischen Schwellenwerte ist eine Neufassung der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) geplant, um eine einheitlichere und bürokratieärmere Regelung zwischen Bund und Ländern zu erreichen.
Zweiter Gesetzentwurf: Schnellere Beschaffung für die Bundeswehr
Der zweite Entwurf („zur beschleunigten Planung und Beschaffung für die Bundeswehr“, 21/1931) reagiert auf die veränderte sicherheitspolitische Lage. Um den gestiegenen Bedarf an Bau-, Liefer- und Dienstleistungen rascher zu decken, sollen für das Verteidigungsministerium und seinen Geschäftsbereich zeitlich befristete vergaberechtliche Erleichterungen gelten.
Diese Maßnahmen sollen es ermöglichen, Verfahren zu verkürzen, Genehmigungshürden abzubauen und gleichzeitig den Schutz militärischer Anlagen zu gewährleisten. Auch die gemeinsame Beschaffung innerhalb der EU sowie mit Partnerstaaten soll gestärkt werden. Zudem sollen neue Regelungen innovative und zukunftsorientierte Beschaffungen fördern.
Weiteres Verfahren
Nach der Debatte sollen beide Gesetzentwürfe an die zuständigen Ausschüsse überwiesen werden. Die Federführung übernimmt jeweils der Ausschuss für Wirtschaft und Energie.
Liveübertragung der Bundestagsdebatte: Freitag, 10. Oktober 2025, ab 12:30 Uhr auf bundestag.de
Über die Ergebnisse werden wir hier im Blog berichten.
Quelle: bundestag.de