Neue EU-Schwellenwerte für 2026/2027: Leichte Absenkung bei öffentlichen Aufträgen
Die Europäische Kommission hat mit der Delegierten Verordnung (EU) 2025/2152 vom 22. Oktober 2025 die neuen EU-Schwellenwerte für öffentliche Auftragsvergaben bekanntgegeben. Sie gelten ab dem 1. Januar 2026 bis 31. Dezember 2027 und legen fest, ab welchen Beträgen Vergaben nach EU-Vergaberecht durchzuführen sind.
Die Anpassung erfolgt turnusmäßig alle zwei Jahre, um Wechselkursschwankungen im Rahmen des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA) auszugleichen. Ergebnis: eine leichte Absenkung der Schwellenwerte in fast allen Bereichen.
Neue und bisherige EU-Schwellenwerte (netto, ohne USt.)
| Auftraggeber / Bereich | 2024–2025 (bisher) | 2026–2027 (neu) |
| Öffentliche Auftraggeber | ||
| – Bauaufträge | 5.538.000 EUR | 5.404.000 EUR |
| – Liefer- und Dienstleistungsaufträge | 221.000 EUR | 216.000 EUR |
| Sektorenauftraggeber (Energie, Wasser, Verkehr) | ||
| – Bauaufträge | 5.538.000 EUR | 5.404.000 EUR |
| – Liefer- und Dienstleistungsaufträge | 443.000 EUR | 432.000 EUR |
| Konzessionen (Bau- & Dienstleistungskonzessionen) | 5.538.000 EUR | 5.404.000 EUR |
| Soziale und besondere Dienstleistungen | ||
| – Öffentliche Auftraggeber | 750.000 EUR | 750.000 EUR |
| – Sektorenauftraggeber | 1.000.000 EUR | 1.000.000 EUR |
Bedeutung für die Praxis
Durch die Absenkung werden künftig mehr Aufträge unter das EU-Vergaberecht fallen. Öffentliche Auftraggeber sollten daher ihre internen Schwellenwertlisten und Vergaberichtlinien rechtzeitig anpassen.
Rechtsgrundlagen (Amtsblatt der EU)
Die einzelnen Verordnungen sind im Amtsblatt der Europäischen Union abrufbar:
>> Konzessionen (2014/23/EU): Verordnung (EU) 2025/2151
>> Klassische Richtlinie (2014/24/EU): Verordnung (EU) 2025/2152
>> Sektorenrichtlinie (2014/25/EU): Verordnung (EU) 2025/2150