Corona-Krise: Auch Bayern hebt Wertgrenzen für Direktaufträge nach § 14 UVgO an

3. April 2020 von subreport
Auch die bayerische Staatsregierung hat mit der Verwaltungsvorschrift vom 24.03.2020 Erleichterungen im Bezug auf Vergaben veröffentlicht, die die Eindämmung der Ausbreitung des Corona-Virus betreffen.
Die Änderungen der Wertgrenzen im tabellarischen Überblick:
* alle angegebenen Werte sind Nettowerte
Den gesamten Erlass finden Sie hier.
Quelle: Staatskanzlei Bayern
Kategorie
Vergaberecht
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