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BMVI veröffentlicht Verträge zu Öffentlich-Privaten Partnerschaften (ÖPP)


8. Juni 2020 von subreport

Auf der Website des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) sind in Abstimmung mit dem Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (HDB) aktuelle Konzessions- bzw. Projektverträge zu Öffentlich-Privaten Partnerschaften (ÖPP) publiziert worden.

Enak Ferlemann, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur, streicht die Festlegung der Veröffentlichung im Koalitionsvertrag heraus:

Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, kommt das BMVI im vorgesehenen Zeitrahmen seiner Selbstverpflichtung nach, die Konzessions- bzw. Projektverträge zu Öffentlich-Privaten Partnerschaften zu publizieren“.

Ergänzend stellt das BMVI eine Muster-Wirtschaftlichkeitsuntersuchung zur Verfügung, die anhand eines fiktiven Beispiels die Methodik erklärt. Projektsteckbriefe und ein FAQ liefern weitere Informationen.

Öffentlich-Private Partnerschaften sind ein etabliertes Instrument im Bundesfernstraßenbau. Herauszustreichen ist, dass dies keine Privatisierung von Autobahnen bedeutet. Bei Öffentlich-Privaten Partnerschaften erfüllt lediglich ein privater Partner öffentliche Aufgaben.

Vergeben werden ÖPP-Projekte auf Basis solider und detaillierter Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen. Dabei betrachtet der Bund nicht nur die Baukosten. Maßstab ist die Lebenszyklusbetrachtung über einen langen Projektzeitraum: Nur wenn ein ÖPP-Projekt mindestens so wirtschaftlich ist wie eine konventionelle Beschaffung, wird es realisiert.

Quelle: BMVI, v

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