Tariftreue- und Vergabegesetz in Niedersachsen: Öffentliche Aufträge nur noch mit Tariflohn

Das niedersächsische Kabinett hat am 24. Februar 2026 einen Gesetzentwurf zur Reform des Tariftreue- und Vergabegesetzes in den Landtag eingebracht. Ziel der niedersächsischen Landesregierung ist es, öffentliche Aufträge künftig stärker an Tariflöhne zu binden und gleichzeitig Vergabeverfahren zu beschleunigen. Unternehmen sollen Aufträge des Landes demnach nur noch erhalten, wenn sie ihre Beschäftigten nach Tarif bezahlen. Der Entwurf soll nun in den Landtag eingebracht werden.
Tarifbindung als Voraussetzung für öffentliche Aufträge
Kern des Gesetzentwurfs ist eine klare Vorgabe: Öffentliche Aufträge sollen künftig nur noch an Unternehmen vergeben werden, die ihre Mitarbeitenden nach Tarif entlohnen. Damit verfolgt die rot-grüne Landesregierung das Ziel, faire Arbeitsbedingungen zu stärken und die Tarifbindung insgesamt zu erhöhen.
Arbeitsminister Andreas Philippi (SPD) betonte, gute Arbeitsbedingungen seien ein entscheidender Standortfaktor und wichtig für die Sicherung von Fach- und Arbeitskräften. Das Gesetz sei daher ein zentraler Baustein auf dem Weg zu einem „Land der guten Arbeit“.
Neue Servicestelle soll Einhaltung kontrollieren
Damit die neuen Regeln nicht nur auf dem Papier stehen, soll im Arbeitsministerium eine Servicestelle eingerichtet werden. Drei Mitarbeitende werden künftig stichprobenartige Kontrollen durchführen.
Unternehmen, die gegen die Vorgaben verstoßen, müssen mit Konsequenzen rechnen – etwa mit Geldstrafen oder dem Entzug öffentlicher Aufträge.
Schnellere Vergaben für Kommunen und Wirtschaft
Neben strengeren Regeln für die Bezahlung plant das Land auch Vereinfachungen im Vergaberecht. Nachweispflichten sollen reduziert und die Wertgrenzen für Direktaufträge erhöht werden. Dadurch könnten Kommunen häufiger Aufträge ohne aufwendige Ausschreibungen vergeben.
Wirtschaftsminister Grant Hendrik Tonne (SPD) sieht darin einen wichtigen Impuls für die regionale Wirtschaft. Ziel sei es, dass Projekte schneller umgesetzt werden und öffentliche Gelder zügiger bei den Unternehmen ankommen.
Unterstützung von Gewerkschaften
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) begrüßt den Gesetzentwurf. DGB-Landeschef Ernesto Harder erklärte, wenn öffentliches Geld fließe, müsse auch Tariflohn gelten. Der Entwurf sei ein Schritt in die richtige Richtung.
Wie es jetzt weitergeht
Der Gesetzentwurf soll in der kommenden Woche erstmals im niedersächsischen Landtag beraten werden. Wann die neuen Regeln tatsächlich in Kraft treten, hängt vom weiteren parlamentarischen Verfahren ab.
Quelle: Niedersächsische Staatskanzlei

