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EU-Schwellenwert

Die EU-Schwellenwerte werden mit Wirkung zum 01.01.2026 leicht gesenkt. Am 23.10.2025 wurden die EU-Schwellenwerte für 2026/27 im Amtsblatt der EU (OJ L – 2025/7079) veröffentlicht.

  • Liefer- und Dienstleistungsaufträge der obersten oder oberen Bundesbehörden: 140.000 EUR (bisher: 143.000 EUR)
  • Liefer- und Dienstleistungsaufträge sonstiger öffentlicher Auftraggeber: 216.000 EUR (bisher: 221.000 EUR)
  • Liefer- und Dienstleistungsauftrge von Sektorenauftraggebern: 432.000 EUR (bisher: 443.000 EUR)
  • Bauaufträge: 5.404.000 EUR (bisher: 5.538.000 EUR)
  • Konzessionsvergaben: 5.404.000 EUR (bisher: 5.538.000 EUR)

Gem. Art. 6 Absatz 1 der Richtlinie 2014/24/EU legt die Kommission alle zwei Jahre die Schwellenwerte mit Wirkung zum 1. Januar neu fest. Die vorgenannten „neuen“ Schwellenwerte gelten daher für die Jahre 2026 und 2027.

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