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Corona-Krise: Auch Bayern hebt Wertgrenzen für Direktaufträge nach § 14 UVgO an


3. April 2020 von subreport

Auch die bayerische Staatsregierung hat mit der Verwaltungsvorschrift vom 24.03.2020 Erleichterungen im Bezug auf Vergaben veröffentlicht, die die Eindämmung der Ausbreitung des Corona-Virus betreffen.

Die Änderungen der Wertgrenzen im tabellarischen Überblick:

* alle angegebenen Werte sind Nettowerte

Den gesamten Erlass finden Sie hier.

Quelle: Staatskanzlei Bayern

 

Kategorie

Vergaberecht

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