Einführung der UVgO in Berlin verzögert sich weiterhin

6. Dezember 2019 von subreport
In Berlin verzögert sich die Einführung der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) weiterhin auf unbestimmte Zeit. Bereits abgeschlossen hingegen sind die erforderlichen Vorbereitungen für die Einführung der UVgO.
Grundlage für die Einführung der UVgO in Berlin sind die Ausführungsvorschriften zu § 55 Landeshaushaltsordnung (LHO). Die federführende Finanzverwaltung ist gerade dabei eine Senatsvorlage vorzubereiten, auf deren Grundlage alle Ausführungsvorschriften der Regelungen der LHO, die 2018 geändert wurden, insgesamt zu novellieren. Das Inkrafttreten der AV § 55 LHO wird durch Rundschreiben bekannt geben.
Das Rundschreiben wird über den Newsletter des Vergabeservice Berlin versandt.
Quelle: vergabeblog.de
Kategorie
Vergaberecht
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