EU plant Neustart für die öffentliche Beschaffung: Was sich ändern könnte

Weniger Aufwand, einfachere digitale Abläufe und neue Maßstäbe für Vergabeentscheidungen: Die EU-Kommission will die Regeln für öffentliche Aufträge neu ordnen. Welche Neuerungen stehen im Raum – und worauf sollten Auftraggeber und Unternehmen achten?
Öffentliche Aufträge sind ein wichtiger Wirtschaftsfaktor: Rund 15 Prozent des Bruttoinlandsprodukts der EU entfallen auf die öffentliche Beschaffung. Dieses Potenzial will die Europäische Kommission künftig gezielter nutzen. Ihr am 9. September 2026 vorgestellter Vorschlag für einen neuen EU Public Procurement Act soll Vergabeverfahren vereinfachen und zugleich stärker auf Qualität, Innovation und Versorgungssicherheit ausrichten.
Was steckt dahinter? Vier geplante Veränderungen sind besonders relevant.
Vier Reformansätze, die die Vergabepraxis verändern könnten
1. Weniger Vorschriften, mehr Handlungsspielraum
Die EU-Kommission möchte das Vergaberecht vereinfachen und übersichtlicher gestalten. Dafür sollen drei zentrale Vergaberichtlinien in einer einheitlichen, unmittelbar geltenden EU-Verordnung zusammengeführt werden:
- Richtlinie 2014/24/EU über die öffentliche Auftragsvergabe
- Richtlinie 2014/25/EU für Sektorenauftraggeber
- Richtlinie 2014/23/EU über Konzessionen
Auch die Verfahrensgestaltung soll flexibler werden. Geplant sind:
- Reduzierung der Verfahrensarten von fünf auf drei
- Einfachere Markterkundungen
- Mehr Verhandlungsspielraum während laufender Verfahren
- Ein eigenes Verfahren für innovative Lösungen, die noch nicht am Markt verfügbar sind
Der erwartete Effekt: jährlich 650 Millionen Euro weniger Verwaltungsaufwand – davon 80 Millionen Euro bei öffentlichen Auftraggebern und 570 Millionen Euro bei Unternehmen.
2. Vergabeplattformen sollen europaweit zusammenspielen
Mit einem digitalen Marktplatz für öffentliche Aufträge will die EU die bislang getrennten E-Vergabe-Systeme besser miteinander verbinden. Nationale und lokale Plattformen sollen zu einem Netzwerk kompatibler Systeme zusammenwachsen. Dafür wollen die EU-Kommission und die Mitgliedstaaten gemeinsame technische Standards entwickeln.
Geplant sind:
- Plattformübergreifende Teilnahme: Unternehmen sollen über eine angeschlossene Plattform EU-weit an Vergabeverfahren teilnehmen und Angebote einreichen können.
- Once-only-Prinzip: Bestimmte Informationen und Nachweise sollen nicht bei jedem Verfahren erneut eingereicht werden müssen.
- Digitale Prüfungen: Ausschlusskriterien sollen digital geprüft werden können.
- Besserer Datenaustausch: Informationen sollen zwischen den beteiligten Systemen einfacher übermittelt werden.
Das Ziel: weniger doppelte Arbeit, einfachere grenzüberschreitende Verfahren und bessere Chancen für Unternehmen auf öffentliche Aufträge in ganz Europa.
3. Zuschlagsentscheidungen sollen mehr als den Preis berücksichtigen
Die Qualität eines Angebots soll bei der Zuschlagsentscheidung stärker ins Gewicht fallen. Der Vorschlag sieht dafür grundsätzlich einen Mindestanteil von 30 Prozent an der Gesamtwertung vor, bei arbeitsintensiven Aufträgen mindestens 50 Prozent.
Mögliche Bewertungskriterien sind:
- Qualität und Leistung – neben dem Preis
- Nachhaltigkeit – ökologische und soziale Aspekte
- Innovation – neue Ansätze und Lösungen
- Sicherheit und Resilienz – etwa mit Blick auf belastbare Lieferketten
Auftraggeber sollen Kriterien und Gewichtungen passend zum jeweiligen Auftrag festlegen können. Abweichungen vom vorgesehenen Ansatz sollen möglich sein, wenn nachvollziehbar erläutert wird, wie die Qualität anderweitig sichergestellt wird. Dieses Prinzip wird als „Comply or Explain“ bezeichnet.
Für die Praxis bedeutet das: Entscheidend soll stärker sein, welches Angebot den Beschaffungsbedarf am besten erfüllt – nicht allein, welches am günstigsten ist.
4. Strategische Interessen sollen bei Aufträgen stärker zählen
Die EU möchte öffentliche Beschaffung gezielter nutzen, um wirtschaftliche und sicherheitspolitische Ziele zu unterstützen. Im Mittelpunkt stehen:
- Schutz kritischer Infrastrukturen
- Mehr Cybersicherheit
- Stärkung der Versorgungssicherheit
- Widerstandsfähigere Lieferketten
- Stärkere Berücksichtigung europäischer Wertschöpfung bei bestimmten Beschaffungen im Rahmen der sogenannten „European Preference“
Zugleich sollen klarere Regeln festlegen, welche Unternehmen und Produkte aufgrund internationaler Verpflichtungen Zugang zum europäischen Beschaffungsmarkt haben.
Eine pauschale Bevorzugung europäischer Anbieter bei sämtlichen Ausschreibungen ist damit nicht gemeint. Maßgeblich sind die konkreten Regelungen und die internationalen Verpflichtungen der EU.
Was sollten Auftraggeber und Unternehmen jetzt im Blick behalten?
Die geplante Reform könnte sowohl die Vorbereitung als auch die Durchführung von Vergabeverfahren verändern.
Für öffentliche Auftraggeber wird es wichtiger, den konkreten Beschaffungsbedarf frühzeitig zu klären und Leistungsbeschreibungen sowie Zuschlagskriterien konsequent daran auszurichten. Unternehmen sollten beobachten, wie sich die Anforderungen an Angebote und deren Bewertung weiterentwickeln. Insbesondere Qualität, Nachhaltigkeit, Innovation und Sicherheit könnten künftig noch stärker über den Zuschlag mitentscheiden.
Der nächste Schritt: das europäische Gesetzgebungsverfahren
Der Vorschlag liegt nun dem Europäischen Parlament und dem Rat der Europäischen Union zur Beratung vor. Im weiteren Verfahren sind Änderungen möglich. Bis die neuen Regelungen in Kraft treten und anwendbar werden, gilt das bisherige Vergaberecht weiter.
Unser Fazit: Die geplante Reform könnte die Anforderungen an digitale Vergabeprozesse deutlich verändern. Für Auftraggeber und Bieter wird es darauf ankommen, neue Vorgaben praktikabel und effizient umzusetzen. Als E-Vergabe-Anbieter verfolgen wir bei subreport die weitere Entwicklung aufmerksam – damit subreport ELViS Auftraggeber und Unternehmen auch künftig bei effizienten, transparenten und rechtssicheren Vergabeprozessen unterstützt.

