Mecklenburg-Vorpommern: Vergabe-Mindestlohn wird ab 1. Oktober 2020 angehoben

Öffentliche Aufträge von Land und Kommunen dürfen ab dem 01. Oktober 2020 in Mecklenburg-Vorpommern nur noch an Unternehmen vergeben werden, die ihren Beschäftigten einen Mindestlohn von 10,35 Euro pro Stunde bezahlen.
Damit werden die Vorgaben des Vergabegesetzes des Landes eingehalten, um den Aufbau der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit weiter anzukurbeln.
Der Vergabe-Mindestlohn wurde laut einer Pressemitteilung der Landesregierung Anfang 2018 in Mecklenburg-Vorpommern zunächst mit einer Höhe von 9,54 Euro eingeführt und werde jährlich zum 1. Oktober an die allgemeine Lohnentwicklung angepasst. Die Erhöhung zum 1. Oktober sei die dritte seit Einführung des Vergabe-Mindestlohns. Zuletzt hatte der er bei 10,07 Euro gelegen.
Quelle: handwerksblatt.de