Nachhaltige Beschaffung: Klimaschutz- und Ressourcenschutzaspekte im Vergaberecht

Die öffentliche Beschaffung spielt eine zentrale Rolle bei der Förderung von Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen. Mit dem Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) und dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) sind öffentliche Auftraggeber des Bundes verpflichtet, Nachhaltigkeitsaspekte in Vergabeverfahren zu berücksichtigen. Ein neuer Bericht des Umweltbundesamtes (UBA) gibt hierzu eine umfassende rechtliche Analyse und praxisnahe Empfehlungen zur Umsetzung dieser Vorgaben.
Rechtliche Grundlage und Verpflichtungen
Das Bundes-Klimaschutzgesetz legt in § 13 Abs. 1 KSG die Anwendung eines CO2-Schattenpreises fest. Zudem verpflichtet § 13 Abs. 2 und 3 KSG die Beschaffungsstellen zur Berücksichtigung von Klimaschutzaspekten. Das Kreislaufwirtschaftsgesetz sieht in § 45 Abs. 2 Satz 1 KrWG eine Bevorzugungspflicht für ressourcenschonende Produkte vor. Diese Vorschriften engen die Ermessensspielräume der Beschaffungsstellen ein und machen Nachhaltigkeitskriterien zu einem zentralen Bestandteil öffentlicher Vergaben.
Praktische Umsetzung in Vergabeverfahren
Die Publikation des UBA gibt konkrete Hinweise zur Anwendung der rechtlichen Vorgaben entlang der verschiedenen Stufen eines Vergabeverfahrens:
- Bedarfsfeststellung: Bereits bei der Planung müssen umweltfreundliche Alternativen berücksichtigt werden.
- Wirtschaftlichkeitsuntersuchung: Der CO2-Schattenpreis kann als Bewertungsinstrument für die langfristige Wirtschaftlichkeit dienen.
- Leistungsbeschreibung: Umweltfreundliche Materialien und Produktionsprozesse sollten in den Anforderungen verankert werden.
- Eignungskriterien: Anbieter mit nachhaltigen Geschäftsmodellen können bevorzugt werden.
- Zuschlagskriterien: Klimaschutz- und Ressourcenschutzaspekte fließen in die Bewertung der Angebote ein.
- Auftragsausführungsbedingungen: Nachhaltigkeitsauflagen werden in die Vertragsbedingungen integriert.
Bedeutung für die öffentliche Beschaffung
Die Umsetzung dieser Vorgaben stärkt nicht nur den Klima- und Ressourcenschutz, sondern schafft auch klare rechtliche Rahmenbedingungen für nachhaltige öffentliche Beschaffung. Die neuen Empfehlungen des UBA helfen Bedarfsträgern und Beschaffungsstellen, die gesetzlichen Vorgaben praxisgerecht zu integrieren.
Mit einer konsequent nachhaltigen Vergabepraxis kann der öffentliche Sektor eine Vorbildfunktion übernehmen und den Wandel hin zu einer klimafreundlichen Wirtschaft aktiv gestalten.
Quelle: https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-ressourcenschutz-in-der-oeffentlichen