Öffentliche Aufträge: Wertgrenzen für Direktvergaben deutlich angehoben

In Mecklenburg-Vorpommern gelten ab sofort höhere Wertgrenzen für die Direktvergabe öffentlicher Aufträge. Grundlage ist eine Änderungsverordnung, die im Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht wurde. Dadurch können Land und Kommunen Aufträge künftig häufiger ohne ein umfangreiches Vergabeverfahren vergeben.
Die neuen Regelungen sehen deutlich höhere Schwellenwerte vor:
- Liefer- und Dienstleistungen: Direktvergabe bis 100.000 Euro (bisher 5.000 Euro)
- Bauleistungen: Direktvergabe bis 150.000 Euro (bisher 10.000 Euro)
Damit wird der Spielraum für Direktvergaben erheblich erweitert. Ziel der Anpassung ist es laut Landesregierung, Vergabeverfahren zu vereinfachen und den Verwaltungsaufwand zu reduzieren.
Dr. Wolfgang Blank, Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit, erklärte dazu:
„Diese massive Erhöhung der Wertgrenzen ist ein großer Schritt auf dem Weg zu weniger Bürokratie in Mecklenburg-Vorpommern. Das ist ein doppelter Gewinn für M-V: Für die öffentliche Hand sinkt der administrative Aufwand und für unsere Unternehmen wird der Zugang zu Aufträgen von Kommunen und Land deutlich erleichtert.“
Die Änderung tritt mit der Veröffentlichung der Verordnung in Kraft und gilt für die Vergabe öffentlicher Aufträge durch Land und Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern.
Quelle: Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern

