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Rückblick: 13. Kölner Vergabetage – digital, interaktiv und voller Praxisimpulse


30. September 2025 von subreport

Am 23. und 24. September 2025 drehte sich wieder alles um Vergaberecht und Vergabepraxis: Die 13. Kölner Vergabetage fanden statt – komplett digital, praxisnah und interaktiv. Rund 400 Teilnehmende aus Verwaltung, Wirtschaft und Recht loggten sich ein, um zwei Tage lang wertvolles Fachwissen, inspirierende Impulse und spannende Diskussionen mitzunehmen.

Charmant moderiert von Patrick Schwab vom subreport und feierlich eröffnet durch das digitale Grußwort der Geschäftsführerin Christiane Schäffer, bot das Event alles andere als ein trockenes Konferenzprogramm. Mit Countdown, Jazz, einer stimmungsvollen Fotoslideshow und vor allem reichlich Raum für persönlichen Austausch wurde eine lebendige Atmosphäre geschaffen. Fragen und Kommentare der Teilnehmenden wurden live gesammelt und direkt in die Diskussionen eingebracht, sodass jede Stimme gehört wurde.

Vier Module – vier Perspektiven

Die Kölner Vergabetage überzeugten auch diesmal mit ihrem klaren Konzept: vier kompakte Themenmodule, die praxisnah, abwechslungsreich und flexibel kombinierbar waren.

Modul I: Vergaberecht im Wandel – neue Regeln, neue Pflichten

Den Auftakt machte Dr. Desiree Jung (Jung Rechtsanwälte Partnerschaft mbB), die die anstehende Reform des Vergaberechts in NRW erklärte. Ab 2026 dürfen Kommunen bei Unterschwellenvergaben flexibler agieren – inspiriert vom „Schweizer Modell“. „Mehr Spielraum bedeutet auch mehr Verantwortung“, warnte Dr. Jung. Kommunen müssten die neuen Freiheiten klug und rechtssicher nutzen, um Rechtsunsicherheiten und Konflikte mit Fördermittelgebern zu vermeiden.

Daniel Schölzel (abante Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG) stellte im Anschluss das geplante Bundestariftreuegesetz vor. Es soll sicherstellen, dass öffentliche Aufträge des Bundes nur noch an Unternehmen gehen, die tarifliche Mindeststandards einhalten. Sein Fazit: Gute Chancen für fairen Wettbewerb und Arbeitnehmerrechte – aber auch mehr Bürokratie und potenzielle Doppelstrukturen mit den Landesregelungen.

Fazit: Kommunen und Unternehmen müssen sich auf neue Spielregeln einstellen – mit Chancen, aber auch offenen Fragen.

Modul II: Best-Practice für Auftraggeber

Hier standen die Auftraggeber im Mittelpunkt. Sophie Schulz und Steffen Häberer (Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH) zeigten anhand der neuen eForms, wie wichtig sauber formulierte Eignungs- und Zuschlagskriterien sind. „Ein bloßer Verweis auf die Vergabeunterlagen reicht nicht aus“, betonte Schulz. Praxisnahe Mustertexte und Tipps halfen, die Umsetzung greifbar zu machen.

Dr. Klaus Greb (VERGABEPARTNERS Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB Greb Hölzl) setzte noch eins drauf: Er beleuchtete die oft heikle Frage produktscharfer Vorgaben. Am Beispiel von iPads für Schulen oder Spezialsoftware zeigte er, wann konkrete Produktvorgaben rechtlich zulässig sind – und warum eine saubere Begründung und lückenlose Dokumentation dabei unverzichtbar sind.

Fazit: Auftraggeber haben Gestaltungsspielräume – solange sie ihre Entscheidungen nachvollziehbar und transparent festhalten.

Modul III: Vergaberecht im Wandel – Die wichtigsten Neuerungen 2025

Der zweite Tag startete mit einem Rundumblick auf aktuelle Entwicklungen. Katharina Strauß (KUNZ Rechtsanwälte Partnerschaft mbB) präsentierte zentrale Entscheidungen aus der Rechtsprechung: von unzulässigen Ausschließlichkeitsrechten bis zu fairen Bewertungsmaßstäben. Ihr Credo: „Wer sauber dokumentiert, reduziert Nachprüfungsrisiken.“

Kristian Tomczak (Esch Bahner Lisch Rechtsanwälte Partnerschaft mbB) analysierte das Vergabetransformationspaket und die daraus hervorgegangenen Änderungen im Vergabebeschleunigungsgesetz. Statt auf Nachhaltigkeit setze die Praxis derzeit stärker auf Bürokratieabbau, flexiblere Leistungsbeschreibungen und digitale Verfahren.

Fazit: Die Richtung ist klar: weniger Aufwand, mehr Effizienz – bei aller Flexibilität bleibt aber saubere Dokumentation Pflicht.

Modul IV: Best-Practice für Bieter

Zum Abschluss drehte sich alles um die Perspektive der Bieter. Dr. Christoph Kins (abante Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG) machte deutlich, wie sehr sich durch neue Wertgrenzen die Vergabewirklichkeit verändert: Viele Ausschreibungen sind gar nicht mehr öffentlich sichtbar. Sein Rat: Firmenlisten, Präqualifikationen und digitale Plattformen aktiv nutzen – sonst gehen Chancen verloren.

Dr. Berthold Kohl (Kohl Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH) widmete sich dem Thema Nachhaltigkeit. Er zeigte, wie Umwelt- und Sozialkriterien heute schon rechtlich verankert sind und welche Rolle sie künftig noch stärker spielen werden. Ob Materialwahl, CO₂-Reduktion oder Bonusmodelle – Nachhaltigkeit kann Ausschreibungen nicht nur rechtssicher, sondern auch innovativ und effizient machen.

Fazit: Wer als Bieter erfolgreich sein will, muss sichtbar sein – und Nachhaltigkeit als Chance begreifen, nicht als Pflichtübung.

Unser Fazit

Zwei Tage, vier Module, unzählige wertvolle Impulse: Die 13. Kölner Vergabetage haben erneut gezeigt, dass Vergaberecht alles andere als trocken ist. Wenn Recht, Praxis, Expertinnen und Experten zusammentreffen, entstehen lebendige Diskussionen, echte Inspiration – und jede Menge Wissen, das sofort im Alltag anwendbar ist.

Ein großes Dankeschön an alle Teilnehmenden, Referierenden und Mitwirkenden – wir freuen uns schon jetzt auf die 14. Kölner Vergabetage 2026!

Eine umfassende Zusammenfassung der 13. Kölner Vergabetage, einschließlich aller Vorträge der Referentinnen und Referenten, finden Sie hier.

Kategorie

eVergabe, subreport, subreport ELViS, Veranstaltungen, Vergaberecht, Vergaberechtsreform

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