Tariftreuegesetz: Faire Arbeitsbedingungen und moderne Betriebsratswahlen

Die Bundesregierung hat einen Entwurf für ein Gesetz vorgelegt, das die Tarifbindung stärken und die Betriebsratswahlen modernisieren soll. Der Tariftreuegesetz-Entwurf (20/14345) zielt darauf ab, faire Arbeitsbedingungen zu fördern und Wettbewerbsverzerrungen bei öffentlichen Auftragsvergaben zu beseitigen.
Stärkung der Tarifbindung
Seit Jahren ist die Tarifbindung in Deutschland rückläufig. Unternehmen ohne Tarifbindung können oft durch geringere Personalkosten preiswertere Angebote machen.
Der Entwurf sieht vor, dass öffentliche Aufträge nur noch an tarifgebundene Unternehmen oder solche mit tarifvertraglichen Arbeitsbedingungen vergeben werden. Damit wird der Wettbewerbsvorteil von Unternehmen ohne Tarifbindung beseitigt. Bereits 2014 wurden mit dem Tarifautonomiestärkungsgesetz erste Maßnahmen ergriffen, die jedoch den Rückgang der Tarifbindung nicht stoppen konnten. Das neue Gesetz soll diese Entwicklung umkehren.
Modernisierung der Betriebsratswahlen
Ein weiterer Bestandteil ist die Erprobung von Online-Betriebsratswahlen, die während der Wahlperiode zwischen dem 1. März und 31. Mai 2026 getestet werden. Arbeitnehmer sollen ihre Stimme alternativ elektronisch abgeben können.
Dieses Pilotprojekt soll den Wahlprozess an die digitale Arbeitswelt anpassen und die Teilnahme erleichtern, insbesondere in großen oder dezentralen Unternehmen.
Vorteile des Gesetzes
Das Tariftreuegesetz soll Arbeitnehmerrechte stärken und so für mehr Chancengleichheit im Wettbewerb sorgen. Die Einführung von Online-Betriebsratswahlen zeigt zudem, dass die Digitalisierung in der Arbeitswelt angekommen ist.
Quelle: Bundestag