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UVgO auf Bundesebene seit 02.09.2017 anwendbar


6. September 2017 von subreport

Durch die am 18.08.2017 in Kraft getretene Änderung von HGrG wurde die Voraussetzung für die Einführung der UVgO auf Bundesebene geschaffen. Nunmehr wurden auch die Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zur Bundeshaushaltsordnung (VV-BHO) am 01.09.2017 durch das Bundesministerium der Finanzen geändert. Mit Wirkung ab dem 2. September 2017 ist die UVgO nun auf Bundesebene für alle ab diesem Datum begonnenen Vergabeverfahren über Liefer- und Dienstleistungsverträge im Unterschwellenbereich anzuwenden.

Kategorie

Allgemein, Vergaberecht

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