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Qualifizierte elektronische Signaturen und Siegel

Eine qualifizierte elektronische Signatur ist gemäß Vertrauensdienstegesetz (VDG) eine fortgeschrittene elektronische Signatur, die unter Verwendung einer sicheren Signaturerstellungseinheit erzeugt wurde und zum Zeitpunkt der Signaturerstellung auf einem gültigen qualifizierten Zertifikat beruht.  Anders als die qualifizierte elektronische Signatur, die immer an eine natürliche Person (Identität) gebunden sein muss, bürgt das elektronische Siegel für die Authenzität einer Organisation. Der wesentliche Unterschied ist die Zuordnung zu einer juristischen anstatt einer natürlichen Person.

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