Bundesrat stimmt Vergabebeschleunigungsgesetz zu: Inkrafttreten ab 1. Juli 2026

Der Bundesrat hat am 8. Mai 2026 dem Vergabebeschleunigungsgesetz zugestimmt. Damit sollen öffentliche Vergabeverfahren in Deutschland künftig einfacher, schneller und digitaler werden. Das Gesetz tritt am 1. Juli 2026 in Kraft.
Ziel der Reform ist es, Bürokratie abzubauen und die öffentliche Beschaffung effizienter zu gestalten. Unternehmen und Behörden sollen durch reduzierte Nachweispflichten, vereinfachte Vergabeunterlagen und höhere Wertgrenzen für Direktaufträge entlastet werden.
Nach Angaben der Bundesregierung spart die Wirtschaft dadurch jährlich rund 100 Millionen Euro, die öffentliche Verwaltung etwa 280 Millionen Euro. Vor allem kleine und mittlere Unternehmen sowie Start-ups sollen künftig bessere Chancen bei öffentlichen Ausschreibungen erhalten.
Ob die Reform in der Praxis tatsächlich zu spürbaren Vereinfachungen führt, wird sich ab 2026 zeigen. Klar ist jedoch schon jetzt: Die Digitalisierung und Modernisierung der Vergabeverfahren gewinnt weiter an Bedeutung – sowohl für Behörden als auch für Unternehmen.
(s. auch Blogbeitrag unter Bundestag beschließt schnellere Vergabeverfahren für öffentliche Aufträge – subreport Blog – Ihr Partner für Ausschreibungen, Aufträge, eVergabe und mehr vom 24.08.2026)
Quelle: Bundesrat

